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Mitglied werden

Als Fachverband für die freien Autoglaser in Deutschland, setzen wir uns seit 25 Jahren für die fachlichen, rechtlichen und politischen Interessen der "Fachbetriebe Fahrzeugverglasung" ein.

Die Voraussetzungen für eine bv autoglaser-Migliedschaft sind:

  • schwerpunktmäßige Ausrichtung Ihres Betriebes in der Reparatur und dem Tausch von Fahrzeugscheiben
  • Vorliegen einer Ausnahmebewilligung § 8 HWO - Betriebsinhaber/Betriebsleiter oder Mitarbeiter
  • Einhaltung aktueller Standards sowie fachgerechte/r Fahrzeugscheibenreparatur/Fahrzeugsscheibentausch entsprechend dem Stand der Technik und der Herstellerangaben.
  • umfassende Fachkenntnisse und Fertigkeiten auf dem Fachgebiet "Fahrzeugscheibenreparatur und -Scheibentausch"
  • Zustimmung zur BVA-Satzung und Verpflichtung zum satzungskonformen Verhalten im Verband

Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen und benötigen als Berufsstarter Unterstützung? Gerne beraten wir Sie bzgl. geeigneter Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und stehen Ihnen mit Informationen in der Phase Ihrer Betriebsgründung zur Seite.

Für Zulieferer oder Produzenten besteht die Möglichkeit, den Verband und deren Mitglieder in Form einer Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Die Synergie-Effekte einer Fördermitgliedschaft ergeben sich im Rahmen von Hausmessen, Veranstaltungen, Fachschulungen und gemeinsamen Projekten. 

Der BVA unterscheidet bei der Aufnahme nach dem jeweiligen Status:

  • "reguläre Mitgliedsbetriebe" und
  • "Mitgliedsbetriebe mit Sonderkonditionen", deren Franchisegeber/Vertriebsorganisation durch eine Fördermitgliedschaft bereits im Verband vertreten sind, wie Parnter der WINTEC GmbH und junited AUTOGLAS Deutschland GmbH 

Für weitere Fragen wenden Sie sich an das

BVA-Servicebüro Fon 0152 / 0 246 50 83 oder an info@bv-autoglaser.de